Nutzungsbedingungen – LocalBob Tippgeber & Partnerprogramm („Programm“)
Anbieter:
Flying Hamsters GmbH, Wasserwerkstraße 17, 66292 Riegelsberg • HRB 19761 • Geschäftsführer: Marius Jungmann • USt-IdNr. DE279005373
Kontakt:
E-Mail: support@localbob.com
1. Geltungsbereich, Begriffe, Verhältnis zu SaaS-AGB
1.1 Diese Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme am Tippgeber & Partnerprogramm („Programm“) von LocalBob.
1.2 Das Programm ist separat vom SaaS-Dienstvertrag. Für den Abschluss und die Nutzung eines kostenpflichtigen LocalBob-SaaS-Abos gelten die AGB zum Dienst; Verbraucher sind als Kunden ausgeschlossen.
1.3 Begriffe:
„Tippgeber/Partner“: jede teilnehmende Person/Organisation (mind. 18 Jahre).
„PrivatTippgeber“: Tippgeber, der nicht als Unternehmer handelt.
„UnternehmerPartner“: Tippgeber/Partner, der als Unternehmer handelt (inkl. Kleinunternehmer, Selbständige, Einzelunternehmer, Gesellschaften).
„Markenbotschafter“: eine rein programmbezogene Bezeichnung für Tippgeber/Partner im Frontend, Partner-Hub oder in Kommunikationsmitteln; die Bezeichnung begründet keine Mitarbeiter-, Handelsvertreter-, Franchise- oder Vertretungsstellung.
„Empfehlung“: ein von einem Tippgeber ausgelöster Hinweis, der zu einer Registrierung/Bestellung eines Neukunden führt.
„Neukunde“: ein Unternehmen/Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, das bisher kein aktives LocalBob-Konto/Abonnement hatte (maßgeblich ist unsere Systemprüfung).
„Qualifizierte Empfehlung“: eine Empfehlung, die alle Voraussetzungen nach Ziff. 4 erfüllt.
„Provisionsguthaben“: gutgeschriebener, aber ggf. noch nicht auszahlbarer Betrag nach Ziff. 5/6/10.
„Auszahlungsplan“: der jeweils aktuelle, versionierte Provisions- und Auszahlungsplan im Partner-Hub. Er regelt insbesondere Basis-Provisionssätze, Rookie-Garantien/Mindestprovisionen, Reduktionen bei zusätzlichen Freiwoche(n), ratierliche Freischaltungen, Monatssplits, Team-/Override-Komponenten, Hold-Periods, Mindestbeträge, Sperrregeln, Bonus-Credits, Quality Scores, Qualifikationskriterien, Aktivitätskriterien sowie Status- oder Downgrade-Regeln.
2. Teilnahme, Registrierung, Annahme, Länder
2.1 Teilnahme ist nur für Personen ab 18 Jahren zulässig. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
2.2 LocalBob kann die Teilnahme jederzeit von sachlichen Voraussetzungen abhängig machen (z. B. Auszahlungsfähigkeit im jeweiligen Land, Stripe-/Stripe-Connect-Onboarding, KYC, Compliance, steuerlicher Status, Entitätstyp, Programmspur, Level oder sonstige rechtliche/aufsichtsrechtliche Anforderungen) und Länder/Regionen ganz oder teilweise ausschließen.
2.3 LocalBob kann Registrierungen ablehnen oder bestehende Teilnahmen beenden, pausieren oder beschränken, insbesondere bei Missbrauch, falschen Angaben, Compliance-Verstößen, Inaktivität, fehlender wirtschaftlicher Relevanz, nicht erfüllten Qualifikations- oder Qualitätskriterien oder gesetzlichen/aufsichtsrechtlichen Gründen.
2.4 Dokumente (Abrechnungen/Gutschriften/Belege) werden ausschließlich elektronisch bereitgestellt (z. B. Download im Partner-Hub, E-Mail, Stripe-Portal), analog unserer allgemeinen Dokumentenlogik.
2.5 LocalBob kann je nach Land, Status, Steuerprofil, Programmspur oder Level unterschiedliche Funktionsumfänge, Freischaltungen, Nachweispflichten, Dokumenttypen und Auszahlungsvoraussetzungen vorsehen. Insbesondere kann LocalBob höhere Levels, Team-/Override-Funktionen, zusätzliche Freischaltungen oder die fortgesetzte Teilnahme vom Nachweis eines Unternehmer-/Self-employed-Status, einer USt-IdNr., Steuernummer oder sonstiger erforderlicher Angaben/Nachweise abhängig machen.
2.6 Soweit LocalBob Tippgebern/Partnern Zugriff auf LocalBob-Funktionen, Demo-Zugänge, Bonus-Credits, Testkontingente oder vergleichbare interne Nutzungsmöglichkeiten gewährt, dient dies ausschließlich Demonstrations-, Test-, Schulungs- und Akquisezwecken innerhalb des Programms. Eine produktive Eigennutzung, Nutzung für eigene operative Geschäftsprozesse oder Nutzung für Dritte ist ohne ausdrückliche Freigabe von LocalBob unzulässig. Der Abschluss eines kostenpflichtigen SaaS-Abos oder der Zukauf entgeltlicher Leistungen bleibt Unternehmern nach Maßgabe der SaaS-AGB vorbehalten.
2.7 LocalBob kann im Rahmen des Programms automatisierte Plausibilitäts-, Risiko- und Compliance-Prüfungen einsetzen; endgültige Maßnahmen können einer zusätzlichen manuellen Prüfung vorbehalten bleiben.
3. Rolle des Tippgebers/Partners; keine Vertretungsmacht
3.1 Tippgeber/Partner handeln eigenverantwortlich. Es besteht kein Arbeitsverhältnis, keine Handelsvertreterstellung, kein Franchise oder Gesellschaftsverhältnis. Es gibt keine festen Arbeitszeiten, keine Mindeststunden, keine Schichten, keine Pflichttermine und keine arbeitsrechtlichen Weisungen, soweit LocalBob nicht ausdrücklich und gesondert etwas anderes schriftlich vereinbart.
3.2 Tippgeber/Partner haben keine Vertretungsmacht und dürfen insbesondere:
keine Verträge im Namen von LocalBob schließen,
keine verbindlichen Zusagen (Preise, Rabatte, Laufzeiten, Garantien, Leistungsumfang, Support-Level) erteilen,
keine Zahlungen entgegennehmen.
3.3 Tippgeber/Partner dürfen sich gegenüber Dritten nicht als Mitarbeiter oder offizieller Vertreter von LocalBob darstellen.
3.4 Bezeichnungen wie „Markenbotschafter“, „Rookie“, „Performer“, „Leader“ oder ähnliche Status-, Rollen- oder Marketingbegriffe beschreiben ausschließlich die Rolle oder den Programmstatus im System und begründen keine Mitarbeiter-, Handelsvertreter-, Franchise- oder Vertretungsstellung.
3.5 Startpläne, Challenges, Hinweise, Pipelines, Quality Scores, Coachings, Community-Elemente, Aktionen, Zielanzeigen, Statusanzeigen, Qualifikationsziele oder ähnliche Elemente dienen ausschließlich der Motivation, Strukturierung, Qualitätssicherung und Programmsteuerung. Sie begründen keine arbeitsrechtlichen Weisungen oder eine Verpflichtung zu einem bestimmten Tätigkeitsumfang; maßgeblich sind ausschließlich diese Nutzungsbedingungen und der jeweils aktuelle Auszahlungsplan im Partner-Hub.
4. Empfehlungsprozess und Zuordnung („Attribution“)
4.1 LocalBob stellt Tippgebern/Partnern technische Mittel zur Verfügung (z. B. personalisierte Links, QR-Codes, PIN-Codes, Lead-Tokens). LocalBob kann die genaue Ausgestaltung jederzeit ändern.
4.2 Qualifizierte Empfehlung liegt nur vor, wenn kumulativ:
a) der Neukunde über den jeweils vorgesehenen Zuordnungsmechanismus (z. B. personalisierter Link/QR/PIN) in den LocalBob-Prozess gelangt,
b) der Neukunde ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist und den Bestellprozess vollständig durchläuft,
c) der Neukunde als „neu“ gilt (kein Bestandskonto, keine bereits zugeordnete Empfehlung, keine Doppelzuordnung),
d) der Neukunde die erforderlichen Verifizierungen (z. B. E-Mail-Bestätigung) abschließt,
e) LocalBob einen Zahlungseingang (z. B. invoice.paid / payment succeeded) registriert,
f) keine Rückabwicklung, Rücklastschrift oder Chargeback eintritt (oder – sofern eingetreten – nachträglich wieder neutralisiert wird),
g) keine Anzeichen für Missbrauch/Compliance-Verstoß vorliegen (Ziff. 7–9).
4.3 LocalBob kann ergänzend verlangen, dass der Neukunde im Prozess bestätigt, durch welchen Tippgeber/Partner er auf LocalBob aufmerksam gemacht wurde („Customer Confirmation“). Ohne diese Bestätigung kann LocalBob eine Empfehlung als nicht qualifiziert behandeln.
4.4 LocalBob kann zur Transparenz im Frontend anzeigen, welcher Tippgeber/Partner die Empfehlung ausgelöst hat (z. B. Anzeigename), insbesondere wenn der Neukunde dadurch Vorteile (z. B. verlängerte Probezeit) erhält.
4.5 Maßgeblich für Zuordnung und Qualifikation sind ausschließlich die in LocalBobs Systemen gespeicherten Daten. Ein Anspruch auf Zuordnung anhand externer Screenshots oder Dritt-Tracking besteht nicht.
5. Provisionshöhe, Entstehung, Freischaltung
5.1 Die Provisionshöhe und Struktur ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Auszahlungsplan im Partner-Hub. Nur dieser ist verbindlich.
5.1.1 Soweit im Partner-Hub oder in öffentlichen Programminformationen eine „Garantie“, „Rookie-Garantie“ oder eine ähnliche Mindestprovision genannt wird, handelt es sich ausschließlich um eine Mindestprovision pro qualifizierter Empfehlung bzw. pro qualifiziertem Paid Deal innerhalb des jeweiligen Status. Dies ist kein garantierter Monatsverdienst, Zeitlohn oder sonstiger Anspruch auf eine fixe Vergütung.
5.1.2 Die im Partner-Hub kommunizierten Beträge sind Basis-Provisionssätze bzw. Basisbeträge. Soweit aufgrund des angegebenen und verifizierten Steuerstatus gesetzlich Umsatzsteuer zusätzlich geschuldet und gesondert auszuweisen ist, kommt diese zusätzlich hinzu. In allen übrigen Fällen – insbesondere bei PrivatTippgebern, Kleinunternehmern, ausländischen UnternehmerPartnern mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers oder vergleichbarer Behandlung sowie bei fehlenden oder nicht verifizierbaren Angaben/Nachweisen – entspricht der Auszahlungsbetrag grundsätzlich dem Basisbetrag. Fehlen erforderliche Angaben/Nachweise oder sind diese nicht verifizierbar, besteht kein Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerbetrag oder einen pauschalen Steuer-Gross-up; LocalBob kann Abrechnungen/Auszahlungen zurückhalten oder eine andere rechtlich zulässige Abrechnungslogik anwenden.
5.1.3 Soweit Level, Status, Qualitätsziele, Aktivitätskriterien, Teamfunktionen oder sonstige Programmvoraussetzungen vorgesehen sind, regeln diese ausschließlich Freischaltungen, Programmstatus, Bonus-/Levelberechtigungen, Team-/Override-Berechtigungen und die Fortsetzung der Teilnahme. Sie begründen keine Verpflichtung zu einem bestimmten Tätigkeitsumfang, keiner bestimmten Stundenzahl und keinem bestimmten Arbeitserfolg.
5.1.4 Soweit LocalBob Bonus-Credits oder sonstige interne Nutzungsguthaben gewährt, handelt es sich um gesonderte, nicht auszahlbare Systemguthaben. Sie sind kein Bestandteil der Geldprovision und können gesonderten Nutzungs-, Verfalls-, Missbrauchs- oder Programmlogiken unterliegen.
5.1.5 Der Auszahlungsplan kann vorsehen, dass Basis-Provisionssätze je Status/Level durch zusätzliche Freiwoche(n) reduziert werden und dass Eigenprovisionen sowie Team-/Override-Komponenten ratierlich über mehrere Kunden-Zahlmonate freigeschaltet werden. Maßgeblich ist allein der jeweils aktuelle, versionierte Auszahlungsplan im Partner-Hub.
5.2 Grundregel: Provision entsteht nur, wenn Geld fließt. Provisionsansprüche entstehen ausschließlich auf Basis tatsächlich eingegangener Zahlungen des geworbenen Neukunden (Ziff. 4.2 lit. e). Bei Kunden mit Vorauszahlungs- oder Jahreszahlungsplan können die dem jeweiligen qualifizierten Paid Deal zugeordneten Provisionsbestandteile abweichend von Monatszahlungsplänen vollständig mit dem ersten tatsächlichen Zahlungseingang freigeschaltet, abgerechnet und auszahlbar gestellt werden, soweit der jeweils aktuelle Provisionsplan nichts Abweichendes vorsieht.
5.2.1 Soweit der Auszahlungsplan für einen qualifizierten Paid Deal eine mehrmonatige Staffel, ratierliche Freischaltung oder einen Split nach Kunden-Zahlmonaten vorsieht, entsteht kein einheitlicher Gesamtanspruch bereits mit Start des Zahlungsplans des Neukunden. Vielmehr entstehen selbständige Teilansprüche ausschließlich in den im Auszahlungsplan vorgesehenen Freigabe- bzw. Auszahlungsmonaten und nur insoweit, als der jeweils zugeordnete tatsächliche Zahlungseingang des Neukunden vollständig eingegangen, nicht rückbelastet und nicht anderweitig rückabgewickelt ist.
5.2.2 Der im Partner-Hub ausgewiesene Basis-Provisionssatz stellt den maximal erreichbaren Gesamtbetrag für den jeweiligen qualifizierten Paid Deal im jeweiligen Status/Level und bei der jeweils gewählten Probezeitverlängerung dar. Noch nicht freigewordene Teilansprüche sind lediglich vorgemerkt und weder fällig noch auszahlbar.
5.2.3 Team-/Override-Komponenten entstehen ebenfalls nur nach Maßgabe des Auszahlungsplans, des jeweiligen Levels/Status und des tatsächlich zugeordneten Kundenzahlungseingangs. Auch insoweit entsteht kein einheitlicher Gesamtanspruch im Voraus.
5.2.4 Endet der Zahlungsfluss des Neukunden vorzeitig oder bleibt ein zugeordneter Zahlungseingang aus, bleiben nur die bis dahin wirksam entstandenen Teilansprüche bestehen. Noch nicht entstandene oder nur vorgemerkte Teilbeträge entfallen automatisch. LocalBob ist berechtigt, entsprechende Vormerkungen, Prognosen, Teilgutschriften, Abrechnungsentwürfe oder Statusanzeigen anzupassen, zu reduzieren oder zu stornieren.
5.2.5 Soweit LocalBob zum Start eines Kunden-Zahlplans oder während eines laufenden Provisionsverlaufs Übersichten, Pläne, Vormerkungen, Prognosen, Statusanzeigen oder sonstige Mitteilungen über einen voraussichtlichen Provisionsverlauf bereitstellt, dienen diese zunächst der Transparenz und begründen für sich genommen noch keinen Anspruch auf Auszahlung des vollen ausgewiesenen Gesamtbetrags.
5.2.6 Rundungsdifferenzen bei gleichmäßigen Splits oder Teilgutschriften werden, soweit der Auszahlungsplan nichts Abweichendes vorsieht, dem ersten Teilbetrag zugeschlagen.
5.3 LocalBob kann eine Hold-Period festlegen (z. B. bis Ablauf Probezeit/Storno-Fenster), bevor Beträge „auszahlbar“ werden.
5.4 LocalBob kann Provisionen stornieren/korrigieren, wenn die Voraussetzungen nachträglich entfallen (z. B. Rückerstattung/Chargeback, Vertragsaufhebung, Missbrauch).
5.5 Kein Anspruch besteht für Empfehlungen, die über verbotene Kanäle oder unter Verstoß gegen diese Bedingungen generiert wurden (Ziff. 7). Solche Empfehlungen sind nicht qualifiziert.
5.6 LocalBob kann Status/Level zurückstufen, Team-/Override-Funktionen sperren oder die Teilnahme pausieren/beenden, wenn Qualifikations- oder Qualitätskriterien, Aktivitätsanforderungen, Compliance-Vorgaben oder wirtschaftlich sinnvolle Mindestanforderungen des jeweiligen Programms nicht mehr erfüllt werden.
6. Abrechnung, Steuern, Dokumente (Privat vs. Unternehmer)
6.1 Allgemein: Tippgeber/Partner sind selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Versteuerung und ggf. sozialversicherungsrechtliche Einordnung ihrer Einnahmen. LocalBob erbringt keine Steuerberatung.
6.2 LocalBob erstellt die Provisionsdokumente und stellt sie elektronisch bereit. Je nach Steuerpfad erfolgt dies als einfache Provisionsabrechnung oder, bei vorheriger Zustimmung des UnternehmerPartners zum Gutschriftverfahren und soweit rechtlich zulässig, als Gutschrift. Die allgemeine Zustimmung zur automatischen Abrechnung ersetzt die Zustimmung zum Gutschriftverfahren nicht. Ob ein Dokument steuerrechtlich eine Rechnung ist, richtet sich nach seinem Inhalt und den gesetzlichen Vorgaben, nicht allein nach seiner Bezeichnung.
6.2.1 Maßgeblich für steuerlich und buchhalterisch relevante Ansprüche sind die jeweils nach Entstehen des einzelnen Teilanspruchs erstellten elektronischen Abrechnungs-/Gutschriftdokumente. Vorschauen, Pläne, Dashboard-Anzeigen, Prognosen oder Vormerkungen sind für sich genommen keine endgültige Abrechnung über den vollen Gesamtbetrag.
6.3 PrivatTippgeber (nicht Unternehmer)
6.3.1 PrivatTippgeber erhalten eine einfache elektronische Provisionsabrechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Ausgewiesene Beträge entsprechen dem Auszahlungsbetrag (brutto = netto).
6.3.2 PrivatTippgeber sichern zu, nicht im Rahmen einer umsatzsteuerpflichtigen unternehmerischen Tätigkeit abzurechnen, soweit sie sich als PrivatTippgeber registrieren. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
6.3.3 PrivatTippgeber prüfen Abrechnungsdokumente zeitnah. Beanstandungen sollen innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung in Textform an support@localbob.com gerichtet werden; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6.3.4 LocalBob kann für PrivatTippgeber sowie für bestimmte Programmspuren kumulative Auszahlungsgrenzen, Schwellenwerte, Nachweisstufen, Freeze-/Hold-Logiken und Reset-Zeitpunkte im Auszahlungsplan vorsehen. Wird eine solche Schwelle erreicht oder würde die nächste Auszahlung sie überschreiten, ist LocalBob berechtigt, weitere Auszahlungen bis zur Bereitstellung zusätzlicher Angaben/Nachweise, bis zur Umstellung in eine andere Programmspur oder bis zum im Auszahlungsplan vorgesehenen Reset zurückzuhalten. Die Akquise- und Empfehlungsfunktion kann hiervon unberührt bleiben.
6.4 UnternehmerPartner (inkl. Kleinunternehmer / EU-B2B / Non-EU-Business)
6.4.1 UnternehmerPartner sind verpflichtet, ihren Steuerstatus und ihr Sitzland zutreffend anzugeben und die für ihren Steuerpfad erforderliche USt-IdNr. oder Steuer-/Registrierungsnummer rechtzeitig bereitzustellen. Für EU-UnternehmerPartner ohne USt-IdNr. genügen für diesen Pfad Name und vollständige Abrechnungsadresse; eine lokale Steuer- oder Registrierungsnummer und ein gesonderter Unternehmernachweis sind nicht allein wegen dieses Pfads erforderlich. Bei konkreten Unklarheiten oder rechtlicher Pflicht kann LocalBob weitere Nachweise anfordern.
6.4.1a UnternehmerPartner sind verpflichtet, Änderungen ihres steuerlichen oder unternehmerischen Status unverzüglich mitzuteilen und ihre hinterlegten Angaben aktuell zu halten. Dies gilt insbesondere bei Wechsel in oder aus der Kleinunternehmerregelung, Erteilung, Änderung oder Wegfall einer USt-IdNr. oder sonstigen Unternehmerkennung, Änderung des Sitzlandes, Wechsel des Entitätstyps sowie sonstigen für die Abrechnung oder Auszahlung erheblichen Änderungen.
6.4.2 Deutsche regelbesteuerte UnternehmerPartner erhalten eine Gutschrift mit zusätzlich ausgewiesener, gesetzlich geschuldeter deutscher Umsatzsteuer; deutsche Kleinunternehmer erhalten eine Gutschrift ohne Umsatzsteuerausweis. EU-UnternehmerPartner mit gültiger und verifizierter USt-IdNr. erhalten eine Gutschrift ohne deutschen Umsatzsteuerausweis mit Reverse-Charge-Hinweis. EU-UnternehmerPartner ohne USt-IdNr. erhalten eine einfache Provisionsabrechnung mit Reverse-Charge-Hinweis; für diesen Pfad ist keine Zustimmung zum Gutschriftverfahren erforderlich. UnternehmerPartner mit Sitz außerhalb der EU erhalten eine Gutschrift mit Reverse-Charge-Hinweis. Für die Gutschriftpfade gilt die vorherige Zustimmung nach Ziff. 6.2.
6.4.2a LocalBob ist nicht verpflichtet, individuelle Umsatzgrenzen, Registrierungsobliegenheiten, Kleinunternehmergrenzen oder sonstige persönliche steuerliche Schwellenwerte des Tippgebers/Partners fortlaufend zu überwachen. LocalBob darf grundsätzlich auf die vom Tippgeber/Partner mitgeteilten und hinterlegten Angaben vertrauen, solange keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen. Bei Widersprüchen, Unklarheiten oder fehlenden Nachweisen ist LocalBob berechtigt, Auszahlungen zurückzuhalten, Nachweise anzufordern oder die Abrechnungslogik anzupassen.
6.4.3 Ein zusätzlicher deutscher Umsatzsteuerbetrag wird nur ausgezahlt, wenn der UnternehmerPartner zum gesonderten deutschen Umsatzsteuerausweis berechtigt ist und die dafür erforderlichen Angaben zutreffend vorliegen. Fehlende oder nicht verifizierbare Angaben begründen keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerbetrag oder eine pauschale Hochrechnung der Basisprovision.
6.4.4 UnternehmerPartner prüfen Abrechnungen/Gutschriften zeitnah. Widerspruch gegen eine Gutschrift ist innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung in Textform an support@localbob.com zu richten; ohne Widerspruch gilt die Gutschrift im Verhältnis der Parteien als genehmigt.
6.4.5 Hat ein UnternehmerPartner durch unzutreffende oder nicht aktualisierte Angaben zu seiner deutschen Regelbesteuerung zusätzlich zur Basisprovision deutsche Umsatzsteuer erhalten, obwohl hierfür kein Anspruch bestand, kann LocalBob den zu Unrecht ausgezahlten Steuerbetrag zurückfordern. Bei 300 € Basisprovision und zusätzlich ausgezahlten 57 € Umsatzsteuer betrifft dies bis zu 57 €. Eine Aufrechnung mit künftigen fälligen Provisionsansprüchen erfolgt nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; erforderliche Beleg- und Steuerkorrekturen sind gesondert zu prüfen.
7. Compliance-Regeln: Erlaubte und verbotene Akquise
7.1 Grundsatz: Vor-Ort-/Beziehungs-Empfehlung
7.1.1 Das Programm ist auf persönliche Empfehlungen und Vor-Ort-Akquise ausgerichtet. Tippgeber/Partner sollen LocalBob primär in persönlichen Gesprächen oder auf Grundlage einer bestehenden Beziehung empfehlen.
7.2 Verbotene Methoden (harte Compliance-Verstöße)
7.2.1 Untersagt sind insbesondere:
a) Werbung per E-Mail, Messenger, Social-DM oder vergleichbaren elektronischen Kanälen ohne erforderliche vorherige Einwilligung des Empfängers,
b) Massen-/Automations-Versand („Blast“), Scraping/gekaufte Listen,
c) irreführende Aussagen oder Verschleierung des Werbecharakters,
d) Brand-Impersonation („wir sind LocalBob“, „offizieller Support“),
e) Veröffentlichung/Übermittlung personenbezogener Daten Dritter an LocalBob ohne Rechtsgrundlage/Einwilligung,
f) Online-Marketing/Ads/SEO/Affiliate-Sites/Brand-Bidding, sofern nicht ausdrücklich schriftlich durch LocalBob freigegeben,
g) jeder Versuch, technische Limits/Zuordnungssysteme zu manipulieren (z. B. Mehrfachaccounts, Selbstwerbung, künstliche Leads).
7.2.2 Telefonische Akquise ist nur zulässig, wenn sie im jeweiligen Land rechtlich zulässig ist und der Tippgeber/Partner die erforderliche Einwilligung oder eine sonstige zulässige Grundlage besitzt. Der Tippgeber/Partner trägt die Beweislast.
7.3 Nachweispflichten, Audit, Sperre
7.3.1 LocalBob kann bei Verdacht auf Spam/Missbrauch/Irreführung Nachweise verlangen (z. B. Beschreibung des Akquisewegs, Nachweis einer Einwilligung). Wird ein Nachweis nicht erbracht oder ist er unplausibel, kann LocalBob Empfehlungen als nicht qualifiziert behandeln und Auszahlungen sperren.
7.3.2 Tippgeber/Partner stellen LocalBob von Ansprüchen Dritter frei, soweit sie rechtswidrige Werbung/Handlungen zu vertreten haben; dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit gesetzlich zulässig.
8. Datenschutz im Programm; Umgang mit Leads
8.1 Tippgeber/Partner sind verpflichtet, bei ihrer Akquise die jeweils anwendbaren Datenschutz- und Wettbewerbsregeln einzuhalten.
8.2 Tippgeber/Partner sollen im System keine personenbezogenen Daten Dritter (z. B. private Kontaktdaten) erfassen, sofern keine Rechtsgrundlage/Einwilligung besteht. LocalBob kann Eingabefelder beschränken und Inhalte löschen, die offensichtlich unzulässig sind.
9. Meldungen, Beschwerden, „Report Partner“, Konsequenzen
9.1 LocalBob kann Kunden im Trial/Kundenkonto eine Funktion zur Meldung unerwünschter Kontaktaufnahme oder irreführender Aussagen bereitstellen („Report Partner“).
9.2 Bei Beschwerden/Meldungen kann LocalBob insbesondere:
Provisionsguthaben vorläufig sperren („Under Review“),
einzelne Empfehlungen als nicht qualifiziert erklären,
bereits gutgeschriebene Beträge stornieren,
bei schwerwiegenden Verstößen die Teilnahme beenden und ggf. Rückforderungen/Verrechnungen vornehmen (Clawback).
9.3 LocalBob ist berechtigt, Zahlungen/Provisionen zurückzuhalten, solange ein Compliance-Review andauert, soweit hierfür sachliche Gründe bestehen (z. B. Missbrauchsverdacht, laufender Dispute, Verdacht auf Spam).
10. Auszahlung, Zahlungsdienstleister, Gebühren, Aufrechnung
10.1 Auszahlungen erfolgen grundsätzlich über Stripe/Stripe Connect oder einen gleichwertigen Zahlungsdienstleister auf die vom Tippgeber/Partner hinterlegte Auszahlungsmethode.
10.2 Voraussetzung einer Auszahlung ist insbesondere:
„auszahlbar“-Status nach Auszahlungsplan (z. B. nach Hold-Period oder nach Freigabe des jeweiligen Teilanspruchs),
vollständige Auszahlungseinrichtung (z. B. Stripe-Onboarding/KYC, ggf. zusätzliche Angaben zum Entitätstyp, Steuerstatus, Unternehmernachweis oder zur Auszahlungsmethode),
kein aktiver Sperr-/Review-Status,
Erreichen ggf. festgelegter Mindestbeträge,
Auszahlungsfähigkeit im jeweiligen Land und innerhalb des jeweils unterstützten Auszahlungsmodells,
tatsächlicher Eingang der dem jeweiligen Teilanspruch zugeordneten Kundenzahlung,
Bereitstellung des jeweiligen elektronischen Abrechnungs-/Gutschriftdokuments, soweit rechtlich oder buchhalterisch erforderlich.
10.3 LocalBob kann Auszahlungsintervalle festlegen (z. B. wöchentlich/monatlich). Gebühren/Spesen von Zahlungsdienstleistern oder Banken können dem Tippgeber/Partner belastet werden, soweit dies im Partner-Hub ausgewiesen ist oder gesetzlich zulässig ist.
10.4 Clawback/negative Salden: Wird ein qualifizierter Umsatz rückabgewickelt oder stellt sich Missbrauch heraus, ist LocalBob berechtigt, Provisionsguthaben zu stornieren bzw. mit künftigen Provisionen zu verrechnen. Soweit erforderlich, kann LocalBob Rückzahlung verlangen.
10.5 LocalBob ist berechtigt, eigene Forderungen gegen Provisionsansprüche aufzurechnen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Werbemittel, Marken, Inhalte
11.1 Tippgeber/Partner dürfen LocalBob-Marken, Logos oder Werbemittel nur im freigegebenen Umfang nutzen.
11.2 Untersagt ist insbesondere:
Registrierung/Verwendung von Domains oder Social-Handles mit „LocalBob“/verwechslungsfähigen Zeichen,
Brand-Bidding/Ads auf LocalBob-Marken,
Manipulation von Werbemitteln, die irreführend ist.
11.3 LocalBob kann Werbemittel jederzeit ändern oder zurückziehen.
12. Haftung
12.1 LocalBob haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LocalBob nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
13. Laufzeit, Kündigung, Programmänderungen
13.1 Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Tippgeber/Partner jederzeit in Textform beendet werden.
13.2 LocalBob kann das Programm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder beenden, wenn sachliche Gründe vorliegen (z. B. Missbrauchsschutz, technische Änderungen, Änderungen von Zahlungsdienstleister-/KYC-/Auszahlungsanforderungen, Gesetzesänderungen, steuerliche Gründe oder aufsichtsrechtliche Anforderungen). Änderungen werden in Textform oder im Partner-Hub angekündigt.
13.3 Änderungen gelten grundsätzlich nur für zukünftige Empfehlungen; bereits qualifizierte, auszahlbare Ansprüche bleiben unberührt, soweit nicht Missbrauch/Rückabwicklung vorliegt.
13.4 LocalBob kann insbesondere Programmspuren, Level, Qualifikationslogiken, Auszahlungswege, Nachweispflichten, Länderfreigaben, Hold-Periods, Dokumenttypen, ratierliche Freischaltungen, Split-Logiken und steuerliche Prozesse anpassen, soweit hierfür sachliche Gründe bestehen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Tippgeber/Partner als Privatperson teilnimmt und zwingende, nicht abdingbare Schutzvorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar sind, bleiben diese unberührt.
14.2 Gerichtsstand für UnternehmerPartner ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters. Für PrivatTippgeber gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14.3 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit.
14.4 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: März 2026